Es ist wichtig, Ketten und Kettengehänge regelmäßig zu prüfen und alle Kettenprüfungen zu dokumentieren. Beachten Sie die folgenden Schritte bei der Entwicklung Ihrer Prüfanforderungen und Ihres Nachverfolgungssystems.
Reinigen Sie die Kette vor der Inspektion, um Markierungen, Kerben, Abnutzungsspuren und andere Mängel zu erkennen. Verwenden Sie ein säurefreies/nicht ätzendes Lösungsmittel. Jedes Kettenglied und jedes Gurtelement ist einzeln auf die unten aufgeführten Merkmale zu prüfen.
1. Übermäßiger Verschleiß und Korrosion an den Lagerstellen der Kette und der Befestigungselemente.
2. Kerben oder Riefen
3. Dehnung oder Gliederverlängerung
4. Verdrehungen oder Biegungen
5. Verformte oder beschädigte Glieder, Hauptglieder, Kupplungsglieder oder Anbauteile, insbesondere gespreizte Hakenöffnungen.
Bei der Inspektion von Kettengehängen ist zu beachten, dass Beschädigungen am häufigsten im unteren Bereich auftreten. Daher ist diesen Abschnitten besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Jedes Kettenglied oder Bauteil mit einem der oben genannten Mängel ist mit Farbe zu kennzeichnen, um die Ausschussware eindeutig zu identifizieren. Da die genannten Mängel die Kettenleistung beeinträchtigen und/oder die Kettenfestigkeit verringern können, sind Ketten und Kettengehänge mit diesen Mängeln außer Betrieb zu nehmen. Eine sachkundige Person sollte die Kette untersuchen, den Schaden beurteilen und entscheiden, ob eine Reparatur erforderlich ist, bevor sie wieder in Betrieb genommen wird. Stark beschädigte Ketten sind zu verschrotten.
Aufgrund ihrer Verwendung bei kritischen Hebeanwendungen sollten Reparaturen an Legierungsketten nur nach Rücksprache mit dem Ketten- und Anschlagmittellieferanten durchgeführt werden.
Inspektion des Kettengehänges
1. Vor der Inbetriebnahme der neu erworbenen, selbst hergestellten oder reparierten Hebezeuge und Anschlagmittel führt die Prüf- und Nutzungsstelle für Hebezeuge und Anschlagmittel eine Inspektion durch hauptberufliches Personal gemäß den einschlägigen Normen für Hebezeuge durch und stellt fest, ob sie in Betrieb genommen werden können.
2. Regelmäßige Prüfung von Hebezeugen und Anschlagmitteln: Die täglichen Anwender müssen regelmäßig (auch vor und während der Betriebspausen) Sichtprüfungen der Hebezeuge und Anschlagmittel durchführen. Werden Mängel festgestellt, die die sichere Funktion beeinträchtigen, sind die Hebezeuge und Anschlagmittel anzuhalten und gemäß den regelmäßigen Prüfvorschriften zu überprüfen.
3. Regelmäßige Überprüfung von Hebezeugen: Der Benutzer legt einen angemessenen regelmäßigen Überprüfungszyklus fest, der sich nach der Häufigkeit der Nutzung der Hebezeuge, der Schwere der Arbeitsbedingungen oder der bisherigen Lebensdauer richtet, und stellt festangestelltes Personal ab, das eine umfassende Überprüfung der Hebezeuge gemäß den sicherheitstechnischen Anforderungen an Hebezeuge und Anschlagmittel sowie den Prüfgeräten durchführt, um eine Sicherheitsbewertung vorzunehmen.
Veröffentlichungsdatum: 10. März 2021



