Kette/Hebekette aus legiertem Stahl der Güteklasse 100:
Die Kette der Güteklasse 100 wurde speziell für die strengen Anforderungen von Hebeanwendungen über Kopf entwickelt. Die Kette der Güteklasse 100 ist eine hochwertige, hochfeste Stahllegierung. Eine Kette der Güteklasse 100 weist im Vergleich zu einer Kette ähnlicher Größe der Güteklasse 80 eine um 20 Prozent höhere Arbeitslastgrenze auf. Dadurch können Sie die Größe der Kette je nach erforderlicher Arbeitslast reduzieren. Ketten der Güteklasse 100 werden auch als Güteklasse 10, System 10, Spectrum 10 bezeichnet. Ketten der Güteklasse 100 sind für das Heben über Kopf zugelassen.
Alle unsere Ketten der Güteklasse 100 werden zu 100 % einem Proof-Test mit der doppelten Arbeitslastgrenze unterzogen. Die Mindestbruchfestigkeit beträgt das Vierfache der Arbeitslastgrenze. Unsere Kette aus legiertem Stahl der Güteklasse 100 erfüllt alle bestehenden OSHA-, Regierungs-, NACM- und ASTM-Spezifikationsanforderungen.
Bedingungen:
Arbeitslastgrenze (WLL): (Nennkapazität) ist die maximale Arbeitslast, die unter direkter Spannung auf eine unbeschädigte gerade Kettenlänge ausgeübt werden sollte.
Proof Test: (Herstellungstestkraft) ist ein Begriff, der die minimale Zugkraft bezeichnet, die während des Herstellungsprozesses unter einer ständig zunehmenden Kraft im direkten Zug auf eine Kette ausgeübt wird. Bei diesen Belastungen handelt es sich um Fertigungsintegritätstests, die nicht als Kriterien für Service- oder Konstruktionszwecke verwendet werden dürfen.
Mindestbruchkraft: Die Mindestkraft, bei der die Kette während der Herstellung durch Tests bricht, wenn eine ständig zunehmende Kraft unter direkter Spannung ausgeübt wird. Bruchkraftwerte sind keine Garantie dafür, dass alle Kettensegmente diesen Belastungen standhalten. Bei diesem Test handelt es sich um einen Herstellerattribut-Abnahmetest und DARF NICHT als Kriterium für Service- und Designzwecke verwendet werden.
Heben über Kopf: Der Hebevorgang, bei dem eine frei schwebende Last in eine solche Position gehoben wird, dass das Herunterfallen der Last die Möglichkeit von Körperverletzungen oder Sachschäden darstellen würde.
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 10. April 2021